BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Profitieren Sie von bis zu 80 Prozent staatlicher Förderung

Mehr Kapitalkraft für Ihren Marketing-, Vertriebs- & Unternehmens-Erfolg

Kurzberatung ohne Berechnung



Wer wird gefördert?

  • Schon tätige Unternehmen (Unternehmen in Gründung werden nicht gefördert), mit Sitz in Deutschland,
  • mit weniger als 250 Beschäftigen und
  • einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
       

Wer wird nicht gefördert?

  • Wirtschaftsberater, Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare oder Insolvenzverwalter.
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker. Für diese ist nur eine Beratung für ein Qualitätsmanagement möglich.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.


Was wird gefördert?

Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Zum Beispiel:

  • Positionierung und Strategie
  • Neuausrichtung des Geschäftsmodells oder Veränderung der Angebotspalette
  • Marketing- und Vertriebs-Strategien und -Konzepte
  • Optimierung, Digitalisierung und Skalierung von Prozessen
  • Mitarbeitergewinnung und -bindung

Was wird nicht gefördert?

  • Beratungsmaßnahmen, die bereits durch ein anderes Programm gefördert werden
  • Beratungen in Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Leistungen
  • Gutachten (z.B. Zertifizierungen oder Unternehmensbewertungen)




Wie hoch ist die Förderung?

  • Pro Förderung sind maximal 3.500 € gefördertes Beratungshonorar möglich.
  • Pro Jahr sind maximal zwei geförderte Beratungen mit maximal 7.000 € Beratungshonorar möglich. Bis zum 31. Dezember 2026 sind maximal fünf Förderungen mit maximal 17.500 € Beratungshonorar möglich.
  • Der Fördersatz und die Höhe der Förderung sind abhängig vom Standort des Unternehmens.
  • In den alten Bundesländern, den Regionen Berlin und Leipzig werden davon 50% bzw. 1.750 € gefördert. Ihr Eigenanteil beträgt 1.750 € pro Förderung.
  • In den neuen Bundesländern, den Regionen Lüneburg und Trier werden davon 80% bzw. 2.800 € gefördert. Ihr Eigenanteil beträgt 700 € pro Förderung.


In 6 Schritten zum Förder-Erfolg

Für die Antragstellung und Abrechnung mit dem BAFA sind viele Unterlagen zu erstellen und ein formaler Ablauf einzuhalten. Aber keine Sorge, amann.de übernimmt das meiste für Sie, damit der Aufwand für Sie so gering wie möglich bleibt.

1. Schritt

Kurzberatung ohne Berechnung

Sie besprechen mit Marcus Amann den Umfang, die Themen und den Zeitplan einer möglichen geförderten Beratung, welche Informationen und Unterlagen für den Förderantrag benötigt werden.

2. Schritt

Den Förderantrag stellen

amann.de bereitet alle für den Förderantrag notwendigen Unterlagen vor und reicht diesen in Ihrem Namen ein.

3. Schritt

Ihr Antrag wird von der BAFA geprüft

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit einer Beratungsnummer. Nach Mitteilung der Beratungsnummer an amann.de erhalten Sie die Rechnung für die Beratung.

4. Schritt

Beratung

Die Beratung erfolgt in mehreren Terminen nach einer praxiserprobten Struktur. Nach der Beratung erhalten Sie die Ergebnisse in Form eines ausführlichen Beratungsberichts mit Analyse der Ausgangssituation, Ihren Zielen, den Beratungsinhalten und konkreten Handlungsempfehlungen.

5. Schritt

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Beratung ist ein Verwendungsnachweis bei der BAFA einzureichen. Die dafür notwendigen Unterlagen werden von amann.de vorbereitet und in Ihrem Namen beim BAFA eingereicht.

6. Schritt

Auszahlung Zuschusses

Nach Prüfung der Unterlagen überweist Ihnen das BAFA die Fördersumme.

Kurzberatung ohne Berechnung

Wollen Sie Ihren Positionierungs-, Marketing-, Vertriebs- und Unternehmenserfolg beflügeln und von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren?

Dann vereinbaren Sie mit Marcus Amann eine Kurzberatung ohne Berechnung, in der Sie mit ihm besprechen

  • was Ihre Marketing-, Vertriebs- und Unternehmensziele sind
  • welche Maßnahmen notwendig sind, um diese zu erreichen
  • wie Sie dafür staatliche Unterstützung erhalten
  • welche Unterlagen und Schritte dafür erforderlich sind

Jetzt Termin für eine Kurzberatung ohne Berechnung vereinbaren